Lerch Weber AG
Ablauf einer Grenzmutation bzw. einer Grenzänderung Zuallerest erteilt der Grundeigentümer dem Nachführungsgeometer (062 - 293 40 60) den Auftrag für die Grenzänderung. Dies geschieht am besten mit Hilfe einer kleinen Skizze. Darauf sind die neu zu erstellenden und die wegfallenden Grenzen dargestellt. Gleichzeitig sollte der Grundeigentümer auf dem Grundbuchamt der Amtschreiberei Olten - Gösgen, 062 - 311 85 85, die Ausarbeitung der erforderlichen Verträge in Auftrag geben. Der Nachführungsgeometer bereitet daraufhin die Feldarbeiten vor. Allenfalls führt er Berechnungen für Flächen-, Mass- oder Projektvorgaben durch. Die neuen Grenzpunkte werden im Feld abgesteckt und mit Marksteinen oder Grenzbolzen sichtbar gemacht. Sind die Grenzzeichen durch Bauarbeiten gefährdet, so kann die Vermarkung zurückgestellt werden. Nach Abschluss der Bauarbeiten sind aber die Grenzzeichen in jedem Fall zu setzen. Anschliessend findet die Verarbeitung der Feldaufnahmen im Büro statt: Berechnung der neuen Grenzpunktkoordinaten, provisorische Aktualisierung des Grenzverlaufs in diversen Plänen und in den Daten der amtlichen Vermessung, ermitteln der neuen Grundstücksflächen, dokumentieren der durchgeführten Messungen. Zuhanden des Grundbuchamtes wird ein so genannter Mutationsplan (Mutationsurkunde) erstellt. Darauf sind die alten und neuen Grenzen sowie die alten und die neuen Grundstücksflächen dargestellt. Der Nachführungsgeometer liefert den Originalmutationsplan an das Grundbuchamt. Gleichzeitig erhält der Auftraggeber eine Kopie des Mutationsplanes. Damit die Grenzänderung definitiv wird, muss der Grundeigentümer dem Grundbuchamt den Auftrag zur Erstellung eines Kaufvertrages erteilen. Nachdem alle betroffenen Eigentümer den Mutationsplan und die dazugehörenden Verträge unter notarieller Aufsicht unterzeichnet haben, wird dem Nachführungsgeometer die Erledigung der Grundbuchänderung angezeigt. Erst jetzt werden die neuen Grenzen im amtlichen Vermessungswerk definitiv eingetragen. Wichtiger Hinweis: Grenzänderungen sind innert 11 Monaten zu unterzeichnen (Kant. Vermessungsverordnung § 13). Nach Ablauf der Frist bzw. nach unbeachteter Mahnung der Amtschreiberei, wird die Grenzänderung auf Kosten des Auftraggebers rückgängig gemacht.
Über die amtliche Vermessung
Bezirksgeometer  Olten - Gösgen Vermessungs- und  Ingenieurbüro Trimbach - Olten
Lerch Weber AG
Ablauf einer Grenzmutation bzw. einer Grenzänderung Zuallerest erteilt der Grundeigentümer dem Nachführungsgeometer (062 - 293 40 60) den Auftrag für die Grenzänderung. Dies geschieht am besten mit Hilfe einer kleinen Skizze. Darauf sind die neu zu erstellenden und die wegfallenden Grenzen dargestellt. Gleichzeitig sollte der Grundeigentümer auf dem Grundbuchamt der Amtschreiberei Olten - Gösgen, 062 - 311 85 85, die Ausarbeitung der erforderlichen Verträge in Auftrag geben. Der Nachführungsgeometer bereitet daraufhin die Feldarbeiten vor. Allenfalls führt er Berechnungen für Flächen-, Mass- oder Projektvorgaben durch. Die neuen Grenzpunkte werden im Feld abgesteckt und mit Marksteinen oder Grenzbolzen sichtbar gemacht. Sind die Grenzzeichen durch Bauarbeiten gefährdet, so kann die Vermarkung zurückgestellt werden. Nach Abschluss der Bauarbeiten sind aber die Grenzzeichen in jedem Fall zu setzen. Anschliessend findet die Verarbeitung der Feldaufnahmen im Büro statt: Berechnung der neuen Grenzpunktkoordinaten, provisorische Aktualisierung des Grenzverlaufs in diversen Plänen und in den Daten der amtlichen Vermessung, ermitteln der neuen Grundstücksflächen, dokumentieren der durchgeführten Messungen. Zuhanden des Grundbuchamtes wird ein so genannter Mutationsplan (Mutationsurkunde) erstellt. Darauf sind die alten und neuen Grenzen sowie die alten und die neuen Grundstücksflächen dargestellt. Der Nachführungsgeometer liefert den Originalmutationsplan an das Grundbuchamt. Gleichzeitig erhält der Auftraggeber eine Kopie des Mutationsplanes. Damit die Grenzänderung definitiv wird, muss der Grundeigentümer dem Grundbuchamt den Auftrag zur Erstellung eines Kaufvertrages erteilen. Nachdem alle betroffenen Eigentümer den Mutationsplan und die dazugehörenden Verträge unter notarieller Aufsicht unterzeichnet haben, wird dem Nachführungsgeometer die Erledigung der Grundbuchänderung angezeigt. Erst jetzt werden die neuen Grenzen im amtlichen Vermessungswerk definitiv eingetragen. Wichtiger Hinweis: Grenzänderungen sind innert 11 Monaten zu unterzeichnen (Kant. Vermessungsverordnung § 13). Nach Ablauf der Frist bzw. nach unbeachteter Mahnung der Amtschreiberei, wird die Grenzänderung auf Kosten des Auftraggebers rückgängig gemacht.
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