Ablauf einer Grenzmutation bzw. einer Grenzänderung
•
Zuallerest erteilt der Grundeigentümer dem Nachführungsgeometer (062 - 293 40 60)
den Auftrag für die Grenzänderung. Dies geschieht am besten mit Hilfe einer kleinen
Skizze. Darauf sind die neu zu erstellenden und die wegfallenden Grenzen dargestellt.
Gleichzeitig sollte der Grundeigentümer auf dem Grundbuchamt der Amtschreiberei
Olten - Gösgen, 062 - 311 85 85, die Ausarbeitung der erforderlichen Verträge in Auftrag
geben.
•
Der Nachführungsgeometer bereitet daraufhin die Feldarbeiten vor. Allenfalls führt er
Berechnungen für Flächen-, Mass- oder Projektvorgaben durch.
•
Die neuen Grenzpunkte werden im Feld abgesteckt und mit Marksteinen oder
Grenzbolzen sichtbar gemacht. Sind die Grenzzeichen durch Bauarbeiten gefährdet, so
kann die Vermarkung zurückgestellt werden. Nach Abschluss der Bauarbeiten sind aber
die Grenzzeichen in jedem Fall zu setzen.
•
Anschliessend findet die Verarbeitung der Feldaufnahmen im Büro statt: Berechnung der
neuen Grenzpunktkoordinaten, provisorische Aktualisierung des Grenzverlaufs in
diversen Plänen und in den Daten der amtlichen Vermessung, ermitteln der neuen
Grundstücksflächen, dokumentieren der durchgeführten Messungen.
•
Zuhanden des Grundbuchamtes wird ein so genannter Mutationsplan (Mutationsurkunde)
erstellt. Darauf sind die alten und neuen Grenzen sowie die alten und die neuen
Grundstücksflächen dargestellt.
•
Der Nachführungsgeometer liefert den Originalmutationsplan an das Grundbuchamt.
Gleichzeitig erhält der Auftraggeber eine Kopie des Mutationsplanes. Damit die
Grenzänderung definitiv wird, muss der Grundeigentümer dem Grundbuchamt den
Auftrag zur Erstellung eines Kaufvertrages erteilen.
•
Nachdem alle betroffenen Eigentümer den Mutationsplan und die dazugehörenden
Verträge unter notarieller Aufsicht unterzeichnet haben, wird dem Nachführungsgeometer
die Erledigung der Grundbuchänderung angezeigt. Erst jetzt werden die neuen Grenzen
im amtlichen Vermessungswerk definitiv eingetragen.
•
Wichtiger Hinweis: Grenzänderungen sind innert 11 Monaten zu unterzeichnen (Kant.
Vermessungsverordnung § 13). Nach Ablauf der Frist bzw. nach unbeachteter Mahnung
der Amtschreiberei, wird die Grenzänderung auf Kosten des Auftraggebers rückgängig
gemacht.
Ablauf einer Grenzmutation bzw.
einer Grenzänderung
•
Zuallerest erteilt der
Grundeigentümer dem
Nachführungsgeometer (062 - 293
40 60) den Auftrag für die
Grenzänderung. Dies geschieht
am besten mit Hilfe einer kleinen
Skizze. Darauf sind die neu zu
erstellenden und die wegfallenden
Grenzen dargestellt. Gleichzeitig
sollte der Grundeigentümer auf
dem Grundbuchamt der
Amtschreiberei Olten - Gösgen,
062 - 311 85 85, die Ausarbeitung
der erforderlichen Verträge in
Auftrag geben.
•
Der Nachführungsgeometer
bereitet daraufhin die Feldarbeiten
vor. Allenfalls führt er
Berechnungen für Flächen-, Mass-
oder Projektvorgaben durch.
•
Die neuen Grenzpunkte werden im
Feld abgesteckt und mit
Marksteinen oder Grenzbolzen
sichtbar gemacht. Sind die
Grenzzeichen durch Bauarbeiten
gefährdet, so kann die Vermarkung
zurückgestellt werden. Nach
Abschluss der Bauarbeiten sind
aber die Grenzzeichen in jedem
Fall zu setzen.
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Anschliessend findet die
Verarbeitung der Feldaufnahmen
im Büro statt: Berechnung der
neuen Grenzpunktkoordinaten,
provisorische Aktualisierung des
Grenzverlaufs in diversen Plänen
und in den Daten der amtlichen
Vermessung, ermitteln der neuen
Grundstücksflächen,
dokumentieren der durchgeführten
Messungen.
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Zuhanden des Grundbuchamtes
wird ein so genannter
Mutationsplan (Mutationsurkunde)
erstellt. Darauf sind die alten und
neuen Grenzen sowie die alten
und die neuen Grundstücksflächen
dargestellt.
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Der Nachführungsgeometer liefert
den Originalmutationsplan an das
Grundbuchamt. Gleichzeitig erhält
der Auftraggeber eine Kopie des
Mutationsplanes. Damit die
Grenzänderung definitiv wird,
muss der Grundeigentümer dem
Grundbuchamt den Auftrag zur
Erstellung eines Kaufvertrages
erteilen.
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Nachdem alle betroffenen
Eigentümer den Mutationsplan und
die dazugehörenden Verträge
unter notarieller Aufsicht
unterzeichnet haben, wird dem
Nachführungsgeometer die
Erledigung der
Grundbuchänderung angezeigt.
Erst jetzt werden die neuen
Grenzen im amtlichen
Vermessungswerk definitiv
eingetragen.
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Wichtiger Hinweis:
Grenzänderungen sind innert 11
Monaten zu unterzeichnen (Kant.
Vermessungsverordnung § 13).
Nach Ablauf der Frist bzw. nach
unbeachteter Mahnung der
Amtschreiberei, wird die
Grenzänderung auf Kosten des
Auftraggebers rückgängig
gemacht.